Jugendhilfe in Deutschland

Ziele der Jugendhilfe:

  1. Sicherung elementarer Erziehungsleistungen
  2. Integration benachteiligter Adressatengruppen

Aufgaben der Jugendhilfe:

  1. junge Menschen in ihrer indiv. und soz. Entwicklung fördern
  2. junge Menschen vor Gefahren schützen
  3. Eltern/Sorgeberechtigte unterstützen

Strategien der Jugendhilfe:

  1. politische Einflussnahme auf gesellschaftliche Rahmenbedingungen (z.B. durch JH-planung)
  2. allgemeine Unterstützung (Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinderbetreuung etc.)
  3. individuelle Förderung (Beratung, Fremdunterbringung etc.)

Akteure der Jugendhilfe:

  • Öffentliche Träger (JÄ, LJÄ, Bund mit KJB)
  • Freie Träger (Wohlfahrtsverbände, private Einrichtungen)

Personal:

  • soz.päd/soz.arb. Fachkräfte
  • Verwaltungsmitarbeiter (z.B. Abt. wirtschaftl. Hilfe)
  • JH-Ausschuss (kommunalpol. Gremium, das für Sozialplanung zuständig ist)

Zwei Spannungsfelder:

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Wer bezahlt das?

In erster Linie die Kommunen. Im Jahr 2005 (letzte veröffentlichte Kinder- und Jugendhilfestatistik) betrugen die Gesamtkosten 21 Mrd. Euro. Davon tragen die Kommunen rund 60 Prozent. Doch die Städte und Gemeinden stehen unter einem enormen Kostendruck. Seit Jahren – und verstärkt durch die Finanzkrise – brechen die Steuereinnahmen weg. Dazu zählen die Gewerbesteuer, die Einkommenssteuer und die Grundsteuer.

Politikerinnen und Politiker in den Kommunen entscheiden jährlich, wie viel Geld dem Jugendamt und damit auch den freien Trägern zur Verfügung steht. Schon lange wächst der Bedarf, weil die sozialen Probleme in den Familien stärker werden. Allerdings wird immer häufiger der „Rotstift“ zum Kriterium der Fachlichkeit. Die Folgen sind:

  • Ambulantisierung
  • Vorgabe von Fallzahlen
  • (in)offizielle Dienstanweisungen

Ambulantisierung: Das durch häusliche Gewalt bedrohte Kind wird nicht in einem Heim untergebracht, sondern wenige Stunden in der Woche zuhause von einer pädagogischen Fachkraft betreut.

Vorgabe von Fallzahlen: Anfang des Jahres wird in einigen Städten das Budget für stationäre Einrichtungen (Heim oder Pflegefamilie) auf verfügbare Plätze umgerechnet. Ist das Budget aufgebraucht, können Kinder nicht mehr stationär untergebracht werden. Wie im Fall des zweijährigen Kevin, der aufgrund dieser Beschränkung 2006 in Bremen tot aufgefunden wurde.

(In)offizielle Dienstanweisungen: Diese können dazu führen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes entgegen eigener fachlicher Kriterien entscheiden müssen. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Halle hat beispielsweise im Herbst 2007 ihren Jugendamtsleiter angewiesen, alle in Heimen befindliche Kinder in ihre Familien kurzfristig zurück zu schicken. Das sollte helfen, zwei Mio. Euro im laufenden Haushaltsjahr einzusparen.

Laut amtlicher Kriminalstatistik kamen im Jahr 2007 insgesamt 173 Jungen und Mädchen unter sechs Jahren aufgrund häuslicher Gewalt ums Leben: durch Vernachlässigung, Misshandlung, Missbrauch. Das sind statistisch betrachtet mehr als drei tote Kinder pro Woche. Experten befürchten, dass die Zahlen noch zunehmen werden.

Aufgrund der festgelegten Budgets kann aber nicht jedem Kind geholfen werden. Damit wird das gesetzlich garantierte Recht durch Sparzwänge ausgehebelt.